Es gibt zwei Arten des Testaments. Das eigenhändige und handschriftlich verfasste Testament und das bei einem Notar verfasste Testament.
EIGENHÄNDIGENS TESTAMENT
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden. Ebenfalls müssen Ort und Datum der Niederschrift enthalten sein.
Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament verfassen. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Um Missverständnisse auszuschließen, hat die Unterschrift mit vollem Vor- und Zunamen zu erfolgen.
NOTARIELLES TESTAMENT
Das von einem Notar erstellte Testament wird immer amtlich verwahrt. Die Öffnung erfolgt beim Tode des Erblassers.