vorsorge
In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod etwas, über das ungern gesprochen wird. Für die eigene Bestattung vorzusorgen, fällt den meisten Menschen schwer, man verdrängt den Gedankendaran. Die Bestattungsvorsorge ermöglicht Ihnen, alles Notwendige schon jetzt eigenverantwortlich zu regeln.
Testament
Es gibt zwei Arten des Testaments. Das eigenhändige und handschriftlich verfasste Testament und das bei einem Notar verfasste Testament.

EIGENHÄNDIGENS TESTAMENT
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden. Ebenfalls müssen Ort und Datum der Niederschrift enthalten sein.

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament verfassen. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Um Missverständnisse auszuschließen, hat die Unterschrift mit vollem Vor- und Zunamen zu erfolgen.

NOTARIELLES TESTAMENT
Das von einem Notar erstellte Testament wird immer amtlich verwahrt. Die Öffnung erfolgt beim Tode des Erblassers.
Erbschaft
Den meisten Menschen ist es unangenehm, sich mit der Zeit nach dem Tod zu beschäftigen. So verständlich es auch ist – man sollte zu Lebzeiten die Verteilung des Erbe regeln. Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Das Erbrecht ist, wie das Steuerrecht, sehr umfangreich. Wir empfehlen daher eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar.
Partner für Fragen zum Erbrecht

Rechtsanwältin Ellen Seiring
Tel: 0335 60 67 180
www.ellen-seiring.de
Vorsorgevertrag
Bestattungsvorsorge zu treffen bedeutet, bewusster zu leben und Bestattungsart und Ort so zu regeln, dass deren Ablauf und Art den eigenen Lebensweg widerspiegeln.

Und es bedeutet Angehörigen und Freunden nicht unnötige Sorgen, Mühen und Kosten aufzuerlegen und Alleinstehenden die Gewissheit zu geben, eine würdevolle Bestattung nach eigenem Wunsch und Vorstellungen zu erhalten.
Sterbegeldversicherung
Mit der Sterbegeldversicherung sichern Sie sich die gewünschte Versicherungssumme ab und im Todesfall wird das Sterbegeld an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bezugsberechtigter kann ein Familienangehöriger, ein Freund oder auch das Bestattungshaus sein.

Der Beitragssatz kann monatlich oder jährlich eingezahlt werden und die Höhe richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Alter. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Treuhandkonto
Ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG kann bis ins hohe Alter und ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Die Bestattungssumme wird per Einmalzahlung oder in Raten auf ein Konto eingezahlt, über das erst mit der entsprechenden Sterbeurkunde verfügt werden kann.
Sie haben weitere rechtliche Fragen rund um das Thema Testament oder Ebschaft? Wir helfen Ihnen gern weiter.